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Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur digitalen Autobahnvignette in Österreich. Die Fragen sind nach Themenbereichen gegliedert. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Kauf und Bestellung

Wo kann ich die digitale Vignette kaufen?

Die digitale Vignette ist ausschließlich über offizielle Kanäle erhältlich: ASFINAG-Webshop (shop.asfinag.at), ASFINAG-App, Tankstellen, Tabak-Trafiken in Österreich, ausgewählte Grenzübergänge sowie ÖAMTC und ARBÖ für Mitglieder. Kaufen Sie niemals über inoffizielle Drittanbieter.

Wie lange dauert die Aktivierung nach dem Online-Kauf?

Nach dem Online-Kauf dauert die Aktivierung im ASFINAG-System mindestens 18 Stunden. Planen Sie daher den Kauf rechtzeitig vor Ihrer Fahrt. An Kaufstellen vor Ort (Tankstellen, Grenzübergänge) ist die Vignette sofort aktiv.

Kann ich die Vignette für ein ausländisches Kennzeichen kaufen?

Ja, die digitale Vignette kann für jedes Kennzeichen erworben werden, unabhängig vom Herkunftsland. Das Kennzeichen muss vollständig und korrekt eingegeben werden, einschließlich Länderkennzeichen bei ausländischen Fahrzeugen.

Kann ich ein zukünftiges Startdatum wählen?

Ja, beim Online-Kauf können Sie ein zukünftiges Startdatum wählen. Die Vignette wird erst ab diesem Datum aktiv. Beachten Sie, dass die 18-Stunden-Aktivierungszeit ab dem Kaufzeitpunkt gilt, nicht ab dem Startdatum.

Gültigkeit und Nutzung

Wie lange gilt die Jahresvignette?

Die Jahresvignette gilt 14 Monate: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Die Jahresvignette 2025 gilt also vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026.

Gilt die Vignette auch für Sondermautstrecken?

Nein. Die Vignette berechtigt zur Nutzung des allgemeinen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Für Sondermautstrecken wie den Brenner, die Tauernautobahn oder den Arlbergtunnel ist zusätzlich eine Sondermaut zu entrichten.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Eine Übertragung auf ein anderes Kennzeichen ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Kennzeichenwechsel (z. B. Umzug) kann in bestimmten Fällen eine kostenlose Übertragung bei der ASFINAG beantragt werden. Kontaktieren Sie dazu den ASFINAG-Kundendienst.

Stornierung und Änderungen

Kann ich die Vignette stornieren?

Eine Stornierung ist innerhalb von 18 Stunden nach dem Kauf möglich, sofern das gewählte Startdatum noch nicht erreicht wurde. Nach Ablauf dieser Frist oder nach Aktivierung ist keine Stornierung mehr möglich. Wenden Sie sich für eine Stornierung direkt an den ASFINAG-Kundendienst.

Was passiert, wenn ich das falsche Kennzeichen eingegeben habe?

Wenn Sie ein falsches Kennzeichen eingegeben haben, müssen Sie die Vignette innerhalb von 18 Stunden stornieren und eine neue mit dem korrekten Kennzeichen kaufen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist keine Korrektur mehr möglich.

Kontrolle und Strafen

Wie wird die Vignette kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch stationäre und mobile Kennzeichenerkennungssysteme der ASFINAG. Fahrzeuglenker müssen nicht anhalten oder ein Dokument vorzeigen.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette fahre?

Bei einer Fahrt ohne gültige Vignette wird automatisch eine Ersatzmaut fällig. Diese beträgt für PKW € 120 (Zahlungs aufforderung) oder € 240 (Strafverfügung). Bei Nichtbezahlung können weitere rechtliche Schritte folgen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Bin ich als Motorradfahrer vignettenpflichtig?

Ja, Motorräder sind auf österreichischen Autobahnen vignettenpflichtig. Es gibt jedoch günstigere Sondertarife für Motorräder. Die 10-Tages-Vignette für Motorräder kostet 2025 € 5,50, die Jahresvignette € 38,20.

Gilt die Vignettenpflicht auch für Wohnmobile?

Ja, Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterliegen der Vignettenpflicht und zahlen denselben Tarif wie PKW. Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen und müssen stattdessen die streckenbezogene Maut (GO-Box) nutzen.

Gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge mit Behindertenausweis?

Ja, Fahrzeuge mit einem gültigen österreichischen Behindertenausweis (Ausnahme-Pickerl) sind von der Vignettenpflicht befreit. Das Ausnahme-Pickerl muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Für ausländische Fahrzeuge mit Behindertenausweis gelten möglicherweise andere Regelungen.